Schülerinnen und Schüler, denen im Übertrittszeugnis die Eignung für das Gymnasium nicht bescheinigt wurde, sowie Kinder, die eine staatlich genehmigte Ersatzschule besucht haben, können am dreitägigen Probeunterricht teilnehmen und bei Bestehen an ein Gymnasium übertreten.
Die schriftlichen Aufgaben werden in ganz Bayern einheitlich gestellt. Ihnen werden die Anforderungen der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe unter Berücksichtigung des Anspruchs des Gymnasiums zugrunde gelegt.
Der Probeunterricht wird jeweils in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt und dauert insgesamt drei Tage. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht worden ist (§ 27 GSO).
Wenn ein Kind wegen Erkrankung an diesem Probeunterricht nicht teilnehmen kann, sollte die Schule sofort benachrichtigt werden. Es ist dann baldmöglichst ein ärztliches Attest mit Bestätigung durch das Staatliche Gesundheitsamt vorzulegen. Nur dann kann im September ein Nachtermin eingeräumt werden.
Den Termin finden Sie auf der Seite Übertritt/Anmeldung.
Informationen und Zeitplan zum Proberunterricht des Jahres 2022 als Anhaltspunkt (PDF-Datei)
Aktuelle Informationen und den Zeitplan zum kommenden Probeunterricht 2024 erhalten Sie nach Anmeldung direkt von der Schule und hier ca. 1-2- Wochen vorher.
Weitere Informationen, auch konkret zur Art der gestellten Aufgaben in Deutsch und Mathematik, finden Sie hier:
https://www.isb.bayern.de/schularten/gymnasium/leistungserhebungen/probeunterricht/