Alle wichtigen Informationen in alphabetischer Reihenfolge. Klicken Sie auf einzelne Begriffe, um mehr zu erfahren.
A
Arbeitskreise
Am Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium kann man sich u.a. in folgenden Arbeitskreisen engagieren: Mediatoren, Schulsanitätsteam, Tutoren, Schülerzeitung
Ausbildungsrichtungen
Das Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium vereint drei Ausbildungsrichtungen unter einem Dach:
- NTG: Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium
- SG: Sprachliches Gymnasium
- WWG: Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium
Alle diese Ausbildungsrichtungen beginnen in der 5. Jahrgangsstufe mit Englisch als erster Fremdsprache.
Aushänge
wie Plakate dürfen im Schulbereich nur ausgehängt werden, wenn die Genehmigung der Schulleitung vorliegt. Diese ist auch für das Verteilen von Schriften im Schulgelände erforderlich.
Austausch
Das Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium unterhält Schulpartnerschaften und Austauschprogramme mit Greendale (USA), Lyon (Frankreich), Kreta (Griechenland) und Bendigo (Australien).
B
Befreiungen und Beurlaubungen
Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so muss er sich von der Schulleitung befreien lassen. Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten durch ein Mitglied der Schulleitung beurlaubt werden. Leistungssportler benötigen zur Beurlaubung für die Teilnahme an Wettkämpfen zusätzlich zum Antrag der Eltern eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Vereins oder Verbands, die vom Fachschaftsleiter Sport überprüft wird. Eine Beurlaubung wegen einer gebuchten Urlaubsreise kann grundsätzlich nicht genehmigt werden.
Beratungsnetzwerk
Das Beratungsteam unterstützt das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule in vielfältiger Weise. Beratungslehrkraft, Schulpsychologe, Sozialpädagogin, der Lotse des Übertritts und ein ausgebildeter Krisenseelsorger beraten Schüler und Eltern je nach Bedarf.
Bibliotheken
Das Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium verfügt über zwei Bibliotheken:
C
D
Datenschutz
Für die Veröffentlichung personenbezogener Daten muss die Einwilligung erteilt werden. Informationen können über den Datenschutzbeauftragten eingeholt werden.
Digitale Schule
Digitaler Unterricht
Bereits seit 2019 darf sich das Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium „Digitale Schule“ nennen. Diese Auszeichnung beruht auf einem Medienkonzept, das laufend weiterentwickelt wird und sich mittlerweile auch entsprechend in der digitalen Ausstattung des Schulgebäudes widerspiegelt. Als Teilnehmer am Pilotprojekt „Digitale Schule der Zukunft“ haben wir in den vergangenen zwei Jahren den Weg hin zu einem zielgerichteten Einsatz digitaler Medien weiter beschritten.
Die Erfahrungen unserer Lehrkräfte sowie die Rückmeldungen unserer Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern zeigen uns, wie wichtig es ist, die Heranwachsenden im Umgang mit digitalen Medien nicht sich selbst zu überlassen, sondern fachlich und pädagogisch zu begleiten. In den zurückliegenden Jahren konnten wir Tablets als selbstverständliches Werkzeug in den Unterrichtsprozess integrieren, Regeln etablieren und unsere Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf einen zielgerichteten und verantwortungsbewussten Umgang fördern.
An unserer Schule bedeutet dies, dass alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 mit eigenen Geräten ausgestattet sind. Daher werden Eltern der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler – in unserem Fall neu die aller 8. Klassen – unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss von 350 € beim Kauf eines Tablets unterstützt. Ab der Jahrgangsstufe 11 ist es für die Schülerinnen und Schüler ebenfalls möglich, wenn gewünscht, digitale Endgeräte im Unterricht zu nutzen. Hierzu wird vom Schüler und seinen Erziehungsberechtigten sowie der Schulseite eine Nutzungsvereinbarung unterzeichnet. Die Nutzungsvereinbarung regelt u.a. das Verbot von Ton- und Bildaufnahmen, die Nutzung des Internets, die Verwendung des Geräts außerhalb des Unterrichts sowie Haftungsfragen. Eine finanzielle Förderung ist hier leider nicht möglich.
Digitales schwarzes Brett (DSB)
Das Digitale Schwarze Brett (DSB) ist ein digitaler Aushang. Am SFG wird das DSB hauptsächlich zur Anzeige des aktuellen Vertretungsplans genutzt. Zusätzlich werden verschiedene weitere Bekanntmachungen anstelle von Durchsagen angezeigt. Alle Schülerinnen und Schüler sind angehalten, täglich auf dem DSB die aktuellsten Informationen einzusehen.
DSB-Bildschirme sind im Haupteingang sowie im Zwischentrakt zu finden. Das DSB kann für das Smartphone (kostenlose App „DSB mobile“ im Apple AppStore oder bei GooglePlay) heruntergeladen werden.
Leihgeräte
In Phasen des Distanzunterrichts können Leihgeräte (ipads) an Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden (solange der Vorrat reicht).
Papierlose Schule
Verwaltungsaufgaben laufen inzwischen fast ausschließlich digital. Krankmeldungen werden über das Elternportal digital abgewickelt, Elternbriefe elektrionisch versandt, Vertretungspläne digital bekanntgegeben u.v.a.m.
E
Elternbriefe
Alle Elternbriefe werden über das Elternportal versendet. Sie können in Einzelfällen auch im Sekretariat abgeholt werden.
Elternportal
Das Elternportal bietet die Möglichkeit zur Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus. Wesentliche Aspekte des Elternportals sind die Anzeige des Stundenplans und des Schulaufgabenplans, der Versand von Elternbriefen, die Möglichkeit, Schüler krank zu melden oder Befreiungsanträge zu stellen. Genauere Informationen zu Gebrauch und Registrierung finden Sie hier.
Elternbeirat
F
Fairtrade-Schule
Förderverein
Ziele des Vereins sind die Unterstützung der Schule bei ihren Aufgaben, die Verbesserung der Ausstattung, die Förderung kultureller und sportlicher Aktivitäten sowie der Ausgleich sozialer Härten zur Wahrung der Gemeinschaft.
Fremdsprachen
Am SFG können folgende Fremdsprachen erlernt werden:
ab Jahrgangsstufe | Fremdsprache |
5 | Englisch |
6 | Französisch / Latein |
8 | Französisch |
11 | Französisch spätbeginnend |
Fundsachen
werden im Sekretariat abgegeben. Zusätzlich gibt es aber auch noch den „Schlamperschrank“ im Erdgeschoß des A-Gebäudes.
G
Ganztagsbetreuung
In der Offenen Ganztagsschule mit Hausaufgabenbetreuung und Freizeitaktivitäten sind die Nachmittage bis 16.30 Uhr frei buchbar.
Gesetze und Verordnungen
Auf der Website des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden sich Links zu allen relevanten rechtlichen Normen:
Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen, Schulordnungen
Insbesondere sind dies:
H
Hausordnung
In unserer Schule leben und arbeiten jeden Tag Hunderte von Menschen. Dies bedingt die Verpflichtung zu gegenseitiger Rücksichtnahme, Höflichkeit und Achtung und zu wechselseitigem Vertrauen. Richtlinien für unser Verhalten sind außerdem die Beachtung von Vorschriften, die Übernahme von Verpflichtungen, die wir, unseren Aufgaben entsprechend, erfüllen müssen, und der sorgsame Umgang mit allen Einrichtungen der Schule. In der Hausordnung sind die wichtigsten Regeln unseres schulischen Zusammenlebens und -arbeitens festgehalten. Sie sind für alle verbindlich.
Die Regelungen für den Umgang mit digitalen Medien sind Bestandteil der Hausordung. Die Hausordnung ist über das Elternportal abrufbar.
I
Inklusion
Sollten bei Ihrem Kind Teilleistungsstörungen vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an unseren Inklusionsbeauftragten Herrn Zeidner. Er wird mit Ihnen Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes besprechen und Sie dabei unterstützen, entsprechende Anträge zu stellen.
Das SFG ist seit 2013 barrierefrei.
Intern
Die Elternzeitschrift „intern“ erscheint mehrmals jährlich und enthält wichtige Informationen der Schulberatung.
J
Jugend debattiert
Das SFG beteiligt sich jährlich mit allen 9. Klassen am bundesweiten Schülerwettbewerb „Jugend debattiert“. Ziel ist es, Jugendliche für politische und gesellschaftliche Themen zu sensibilisieren, das stichhaltige Begründen der eigenen Position und das Eingehen auf die Argumente der Anderen zu schulen.
K
Klimaschule Bayern
Kontakt
Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium
Königstr. 25
83022 Rosenheim
Tel.: 08031/365 1924
Fax: 08031/365 2023
E-Mail: sfg(at)schulen.rosenheim.de
Homepage: www.sfg-rosenheim.de
Krankmeldung
Ist eine Schülerin oder ein Schüler am Unterrichtsbesuch verhindert, ist die Schule am ersten Krankheitstag unter Angabe des Grundes via Elternportal, in Ausnahmefällen auch telefonisch, zu benachrichtigen. Außerhalb der Bürozeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem eine Nachricht hinterlassen werden kann. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Häufung von Fehltagen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen. (§ 37 GSO). Ab der Jahrgangsstufe 9 muss bei Fehlen am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden; andernfalls gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.