Regelungen für den Sportunterricht am SFG
Sportkleidung
Eine aktive Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit vollständiger Sportkleidung möglich. Dazu gehören saubere Hallenschuhe, die nicht am Turnhallenboden abfärben, sowie eine separate Sporthose sowie ein separates Sportoberteil. So lange Sport im Freien möglich ist, sollte die Bekleidung so gewählt werden, dass sie auch für den Freiluftsport (bei evtl. etwas kälteren Temperaturen) tauglich ist. In diesem Fall bietet es sich an, Turnschuhe für draußen gleich anzuziehen, um nicht zwei Paar Schuhe mitnehmen zu müssen.
Über die Mitnahme von Schwimmsachen informiert die Sportlehrkraft die Klasse rechtzeitig.
Für Brillenträger wird dringend eine Sportbrille empfohlen, für Verletzungen, die durch das Tragen einer nicht sporttauglichen Brille entstehen, kann keine Haftung übernommen werden. Schmuckstücke und Bänder jeglicher Art müssen für den Sportunterricht abgelegt oder überklebt werden.
Entschuldigung vom Sportunterricht
Kann ein Kind nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, so ist der Sportlehrkraft VOR der betreffenden Stunde eine formlose, schriftliche Entschuldigung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Ein Recht auf Fernbleiben von der Sportstunde besteht in diesem Fall grundsätzlich nicht. Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur in Ausnahmefällen mit einem entsprechenden, im Sekretariat erhältlichen Formular möglich, das sowohl von der Sportlehrkraft als auch vom Direktorat unterzeichnet werden muss.
Wir freuen uns auf einen möglichst sicheren und unfallfreien Sportunterricht!
Die Fachschaft Sport
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